Gegnerische Versicherung streicht Ansprüche aus Ihrem Gutachten ?
Sehr oft werden Gutachten von Versicherungsunternehmen oder deren Prüfunternehmen gekürzt. In den meisten Fällen kann man dagegen vorgehen. Stundenverrechnungssätze, UPE Aufschläge, Lackmaterial, Verbringungskosten, Kleinersatzteile sind die häufigsten Kürzungspositionen.
Rechtlich bestehen große Chancen, sich selbst bei kleineren Kürzungen der Versicherungen mit Erfolg zur Wehr zu setzten.
Auch KFZ-Werkstätten sind hiervon betroffen.
Hier werden regelmäßig durch elektronische Prüfberichte im Auftag der Versicherungsunternehmen willkürlich die Rechnungen geschmälert.
Lassen Sie sich von den Kürzungen nicht verunsichern! Sie brauchen Unterstützung, wir sind für Sie da. Gerne dürfen Sie bei uns eine kostenlose Abfrage machen.
Wir begleiten Sie gerne bis zum Schuss, damit Ihren Ansprüchen nichts im Wege steht.
Ist der Schaden zu gering und Sie müssen wegen der Wirtschaftlichkeit auf einen Kostenvoranschlag zurückgreifen, erstellen wir gerne ein entsprechendes Kurzgutachten für Sie.
Sollte die gegnerische Versicherung zudem beginnen, die von uns ermittelten Schäden zu streichen, sind wir umgehend für Sie da und setzen unsere Gutachten in der ursprünglichen Form bei der Versicherung für Sie durch.
Sie brauchen technische Unterstützung oder Hilfe bei Rechtsfragen ? Wir arbeiten seit Jahren mit Fachanwälte für Verkehrsrecht zusammen.